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Bürgergeld Urteil: Jobcenter muss bei drohender Wohnungslosigkeit nicht alles zahlen

Verfasst: Mittwoch 17. April 2024, 21:06
von DJ Thommy
Lesedauer 2 Minuten

Jobcenter müssen bei drohender Wohnungslosigkeit einer Bürgergeldbezieherin nicht unbegrenzt die Kosten für eine unangemessene und zu teure Wohnung übernehmen.

Hat sich die Bürgergeldbezieherin bis zur Räumung ihrer Wohnung mit der Wohnungssuche 14 Monate Zeit gelassen und nur drei Wohnungsangebote vorgelegt, kann sie im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nicht die Mietkoste


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