Rente: Rentenversicherung muss Erziehungszeiten in der EU berücksichtigen

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Hans-Werner
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Rente: Rentenversicherung muss Erziehungszeiten in der EU berücksichtigen

Beitrag von Hans-Werner »

https://i0.wp.com/www.gegen-hartz.de/wp ... y=89&ssl=1
Die Deutsche Rentenversicherung muss auch in einem anderen EU-Mitgliedstaat zurückgelegte Kindererziehungszeiten bei der Rente berücksichtigen. Das gilt zumindest dann, wenn die Betroffene nach der Erziehungszeit im EU-Ausland in Deutschland berufstätig geworden ist und dabei Versicherungszeiten gesammelt hat, urteilte am Donnerstag, 22. Febru…

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