Die Deutsche Rentenversicherung muss auch in einem anderen EU-Mitgliedstaat zurückgelegte Kindererziehungszeiten bei der Rente berücksichtigen. Das gilt zumindest dann, wenn die Betroffene nach der Erziehungszeit im EU-Ausland in Deutschland berufstätig geworden ist und dabei Versicherungszeiten gesammelt hat, urteilte am Donnerstag, 22. Febru…
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