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Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ist offenbar unfähig, die Zuschläge für Erwerbsminderungs- und Witwenrenten zum 1. Juli 2024 zu errechnen. Dies war jedoch rechtlich gefordert, sagt Rentenexperte und Rechtsanwalt Peter Knöppel.
Das Gesetz zur Rentenanpassung
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