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Das Bürgergeld ist für Arbeitsuchende gedacht. Wer jetzt also unter das Existenzminimum fällt und die Altersgrenze für die Rente erreicht, kann dieses nicht mehr beanspruchen. Arme Rentner/innen haben hingegen die Möglichkeit, eine Grundsicherung im Alter zu beantragen. Dies fällt nicht unter das Sozialgesetzbuch II, sond…
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