Das Landessozialgericht Bayern (AZ: L 8 SO 214/22) musste in einem Fall entscheiden, ob das Sozialamt berechtigt ist, die bereits gezahlten Unterkunftskosten für eine zu teure Wohnung ohne erneute Kostensenkungsaufforderung auf die angemessenen Kosten zu kürzen. Das Gericht bejahte den Anspruch der Sozialhilfeempfängerin und betonte die Bedeutung einer angemessenen Kostensenku…
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