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Menschen, die ihre Behinderung einstufen lassen, brauchen umgehend Unterstützung und jedes zusätzliche Warten auf den Bescheid des Versorgungsamtes auf ihren Antrag bedeutet weitere Einschränkungen.
In Sachsen wartete jetzt eine Betroffene sieben Monate, bis das Versorgungsamt anwortete.
Sieben Monate bis zur Antwort de…
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