Eltern können für das Jobcenter ihre mit im Familienheim wohnende schwangere Tochter nicht ohne Weiteres zu einer Mieterin machen.
Jedenfalls im konkreten Fall ist der Mietvertrag unwirksam, und das Jobcenter muss die Kosten nicht übernehmen, wie das Sozialgericht Osnabrück in einem Beschluss entschied (Az.: S 16 AS 212/22 ER).
Schwangere Tochter lebt bei den Eltern
Die 15-…
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