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Das Sozialgericht Berlin urteilte: Beim Anrechnen von Rückzahlungen für Unterkunft und Heizung kommt es nicht auf den Monat ihrer Auszahlung an. Vielmehr würden durch Gutachten bei Heizung und Wohnung die diesbezüglichen Kosten im Monat danach gesenkt. Damit wies es die Klage eines Bürgergeld-Beziehers ab. (AS 4184/23)
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