Das Landessozialgericht Bayern gab einer Klägerin Recht, die sich gegen eine Leistungsversagung des zuständigen Jobcenters wegen mangelnder Mitwirkung gerichtet hatte. Denn, so das Gericht, das Jobcenter haben seine pflichtgemäße Ermessensausübung überschritten. (L 16 AS 382/22)
Von welche Leitsätzen ging das Gericht aus?
Das Gericht führte aus, dass eine dauerhafte Versagun…
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