Eine Bürgergeld-Bezieherin sollte sich besser selbst um ihre Angelegenheiten mit dem Jobcenter kümmern und diese nicht bedenkenlos ihrem Lebensgefährten überlassen. Denn begeht der bevollmächtigte Lebensgefährte einen Sozialleistungsbetrug zum Nachteil der Frau und des Kindes, müssen sich diese das betrügerische Handeln zurechnen lassen, entschied das Landessozialgericht (LSG)…
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