Das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschied: Hundehaltung gehört nicht zu dem Existenzminimum, das das Bürgergeld gewährleisten muss. Auch wenn die Haltung eines Hundes soziale Unterstützung / Familienersatz biete und helfe, eine Tagesstruktur aufrechtzuerhalten, begründe dies keinen unabweisbaren, besonderen Bedarf.(Az: L 9 AS 2274/22)
Worum ging es?
Der Betroffene …
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