Der Art. 17 GG gewährt jedem Bürger das Recht, bei der zuständigen staatlichen Stelle eine Beschwerde – oder Bitte – einzulegen. Da es sich bei Sachbearbeitern des Jobcenters um Staatsbedienstete handelt, sind auch diese vom Beschwerderecht umfasst.
Die Beschwerde kann nun auf gegen-hartz.de als PDF erstellt werden. In welchen Fällen diese Vorgehensweise zu empfehlen ist, erf…
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