BG-Nr.
Empfänger
Widerspruch gegen ihren Bescheid vom xx.xx.xxxx
Werte Damen und Herren,
in ihrem hiermit angefochtenen Bescheid ignorieren sie meinen Mietvertrag und setzen davon abweichende Kosten an.
Die nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II von ihnen zu übernehmenden angemessenen Unterkunftskosten richten sich IMMER nach dem Mietvertrag, vgl. auch Urteile des BSG vom
- 07.11.2006, Az. B 7b AS 10/06 R und B 7b AS 18/06 R,
- 16.05.2007, Az. B 7b AS 40/06 R,
- 23.11.2006, Az. B 11b AS 1/06 R,
- 27.02.2008, Az. B 14/7b AS 64/06 R und B 14/11b AS 15/07 R,
- 18.06.2008, Az. B 14/11b AS 61/06 R,
u.a.
Sie sind also rechtlich verpflichtet, meine angemessenen Unterkunftskosten lt. Mietvertrag zu übernehmen und nicht irgend welche davon abweichenden Berechnungen vorzunehmen.
Ich fordere Sie hiermit auf, meine angemessenen Unterkunftskosten lt. Mietvertrag anzuerkennen.
MfG
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