Widerspruch gegen den rechtswidrigen Vollzug von § 31a SGB II
Sehr geehrte Damen und Herren,
obwohl am 01.07.2022 § 84 SGB II in Kraft getreten ist, wonach der Vollzug von Sanktionen für Pflichtverletzungen nach § 31 SGB II ab dem 01.07.2022 auszusetzen ist, haben Sie die mit Bescheid vom ... festgestellte Sanktion (auch) für den Monat Juli 2022 vollzogen, was rechtswidrig ist.
Ich fordere Sie auf, den Vollzug der Sanktion rückwirkend zum 01.07.2022 aufzuheben und den zu Unrecht zu wenig gezahlten Betrag nachzuzahlen.
Dazu setze ich Ihnen eine Frist bis zum 15.07.2022, nach Fristablauf werde ich beim Sozialgericht mittels einstweiliger Anordnung dagegen vorgehen.
MfG
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