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Hausbesuche bei Bürgergeld-Beziehern finden nach wie vor statt. Der Ermittlungsdienst der Jobcenter prüft dabei, ob beispielsweise die gemachten Angaben des Leistungsbeziehenden zu einer Wohngemeinschaft statt einer Bedarfsgemeinschaft richtig waren. Immer wieder überschreiten die Jobcenter dabei ihre gesetzlichen Befugni…
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