Das Jobcenter zweifelt alles an. Vor allem dann, wenn es vermutet, weniger Bürgergeld-Leistungen zahlen zu müssen. Wenn nämlich zwei oder mehr Menschen in einer Wohnung leben und mindestens eine Person Bürgergeld bezieht, wird das Jobcenter versuchen festzustellen, ob tatsächlich keine Einstehens- bzw. Bedarfsgemeinschaft vorliegt.
Liegen der Behörde Anhaltspunkte vor und kan…
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