Widerspruch gegen Anrechnung eines nicht vorhandenen Einkommens

Moderator: Carsta

Antworten
Ludwig82
Mitglied
Mitglied
Beiträge: 2
Registriert: Freitag 15. März 2024, 08:41
Danksagung erhalten: 1 Mal
Kontaktdaten:
Status: Offline

Widerspruch gegen Anrechnung eines nicht vorhandenen Einkommens

Beitrag von Ludwig82 »

Datum

Absender
BG-Nr. xxx


Empfänger


Widerspruch zu ihrem Bescheid vom xx.xx.xxxx wegen Anrechnung eines nicht vorhandenen Einkommens


Werte Damen und Herren,

in ihrem o.g. Bescheid rechnen sie mir ein Einkommen von 600€ an, das ich gar nicht erhalte. Wie ihnen bekannt ist, werde ich nachweislich ca. 150€/Monat erhalten.
Trotz Widerspruch auf den vorangegangenen Bescheid vom xx.xx.xxxx, in dem sie mir "NUR" 300€ anrechneten, und wiederholtem Hinweis, führen sie dieses rechtswidrige Verhalten fort.
Ja sie bestrafen mich sogar für meine "Frechheit", das ich mir "erlaube", ihrem Bescheid zu widersprechen und rechnen mir als Strafe nun das doppelte: 600€ an fiktivem Einkommen an!
Ich überlasse es ihrer Fantasie, wie ein Sozialgericht und ein Staatsanwalt das werten und darauf reagieren werden.

ALG II ist eine bedarfsbezogene Leistung und sie sind verpflichtet, einen Bedarf dann zu decken, wenn er besteht - nicht Wochen oder Monate später.
Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2 SGB II sind sie verpflichtet, meinen Lebensunterhalt zu sichern.
Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 3 SGB II sind sie verpflichtet, die mir dafür zustehenden Leistungen monatlich im Voraus zu erbringen.

Lt. § 11 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 2 Abs. 2 ALG II-V kann im Bedarfsmonat nur Einkommen berücksichtigt werden, das man auch tatsächlich erhält: Zuflussprinzip, bereite Mittel.

Sie sind somit verpflichtet, wenn sie Einkommen anrechnen, dessen genaue Höhe sie (noch) nicht kennen, nur einen Betrag anrechnen, der nicht gegen ihre o.g. gesetzlich verankerten Pflichten zur Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums verstößt. Das bedeutet in der Praxis, dass sie die Höhe des Anrechnungsbetrages so wählen müssen, dass es nicht zu einer Bedarfsunterdeckung und Nachzahlung von ALG II im Anrechnungsmonat kommt.
Bei Überzahlung haben sie die sich aus den §§ 45 und 50 SGB X ergebenden Rechte der Rückforderung und können diese nach § 43 SGB II mit laufenden Leistungen aufrechnen.

Obwohl ihnen hier sogar die voraussichtliche Höhe meines Einkommens bekannt ist, unterstellen sie stattdessen erst ein doppelt und nun ein 4mal höheres Einkommen und kürzen damit grob vorsätzlich und rechtswidrig mein ALG II in erheblichem Umfang.

Ich fordere von ihnen, dass sie SOFORT ihren o.g. Bescheid aufheben und stattdessen das ihnen bekannte Einkommen anrechnen oder abwarten, bis ich tatsächlich Einkommen erhalten habe und dieses dann in tatsächlicher Höhe anrechnen - so wie es der Gesetzgeber fordert!
Ansonsten werde ich negative Feststellungsklage beim zuständigen Sozialgericht einreichen, sowie gegen sie Strafanzeige und -antrag wegen § 263 StGB Betruges (wegen rechtswidriger Verweigerung zustehender Leistungen), wegen § 223 StGB Körperverletzung und § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB gefährlicher Körperverletzung (Schädigung der Gesundheit mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung durch Verweigerung lebensnotwendiger Leistungen) erstatten.

Hierzu setze ich ihnen eine Frist bis zum 06.06.2008, danach werde ich mich aller o.g. Rechtsmittel bedienen.


MfG
...

Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Antworten

Erstelle ein Konto oder melde dich an, um an der Diskussion teilzunehmen

Pol-Talk wird in alle Sprachen übersetzt. Aktiviere dazu die entsprechenden Cookie´s. Eigene Sprache einstellen...fertig.
Pol-Talk is translated into all languages. To do this, activate the corresponding cookies. Set your own language...done.

Konto erstellen - create Account

Kein Mitglied? Registriere dich, um unserer Community beizutreten.
Not a member? Register to join our community.
Mitglieder können ihre eigenen Themen starten und Themen abonnieren.
Members can start their own topics and subscribe to topics.
Pol-Talk.de ist kostenlos und die Registrierung dauert weniger als eine Minute.
Pol-Talk.de is free and registration takes less than a minute.

Registrieren

Anmelden - Register

Zurück zu „Beispiele für Widersprüche“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 0 Gäste