Bürgergeld Urteil: Bei Umzug muss das bisherige Jobcenter zahlen

Moderator: DJ Thommy

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Alpha13
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Bürgergeld Urteil: Bei Umzug muss das bisherige Jobcenter zahlen

Beitrag von Alpha13 »

Lesedauer 2 Minuten

Das Sozialgericht Leipzig entscheid: Im Falle eines Umzuges muss das bisher zuständige Jobcenters das Bürgergeld solange bezahlen, bis die zuständige Behörde am neuen Wohnort diesen übernommen hat. (Az: S24 AS 232/24 ER)

Immer wieder Probleme nach dem Umzug in eine andere Stadt

Immer wieder haben Bürgergeld-Beziehende Probleme, wenn sie in eine andere Stadt ziehen und sich d…

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