Rundfunkbeitrag GEZ: Ablehnung als Härtefall verstößt gegen das Grundrecht

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Rafael1704
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Rundfunkbeitrag GEZ: Ablehnung als Härtefall verstößt gegen das Grundrecht

Beitrag von Rafael1704 »

Lesedauer 2 Minuten

Wer über ein Einkommen verfügt, das unter dem Regelsatz des Bürgergeldes liegt, kann sich auch von den Rundfunkgebühren (früher GEZ) befreien lassen. Andernfalls werde “das Grundrecht auf Gleichbehandlung verletzt”, entschied das Bundesverfassungsgericht (Az.: 1 BvR 1089/18).

Ablehnung der Härtefallregelung beim Rundfunkbeitrag verstößt gegen das Grundrecht


Das Bundesverfas

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