Widerspruch gegen Ablehnung Heizkostennachzahlung

Moderator: Carsta

Antworten
Carsta
Verifiziert
Moderator
Moderator
Beiträge: 119
Registriert: Montag 22. Januar 2024, 21:20
Hat sich bedankt: 5 Mal
Danksagung erhalten: 14 Mal
Kontaktdaten:
Status: Offline

Widerspruch gegen Ablehnung Heizkostennachzahlung

Beitrag von Carsta »

Datum

Absender
BG-Nr. xxx

Empfänger


Widerspruch gegen ihre Ablehnung der Übernahme unserer Heizkostennachzahlung


Werte Damen und Herren,

mit Schrieben vom xx.xx.xxxx beantragten wir die Übernahme unserer Heizkostennachzahlung.

Da der Hilfebedürftige keinerlei Einfluss auf die Höhe der vom Vermieter umgelegten verbrauchsunabhängigen Nebenkosten und der vom Energieversorger festgelegten Brennstoffkosten hat, und der Hilfebedürftige somit diese nicht senken kann, sondern einzig die Höhe seines Verbrauches beeinflussen kann, ist in der Rechtsprechung zum SGB II allgemein anerkannt, dass, sofern das Produkt aus angemessener Wohnungsgröße und der durchschnittlichen Kaltmiete von Wohnungen im unteren Segment vor Ort angemessen ist (§ 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II), auch die Heiz- und Nebenkosten in tatsächlicher Höhe als angemessen zu übernehmen sind, sofern dem Hilfebedürftigen nicht konkret unwirtschaftliches Verhalten nachgewiesen werden kann (zur Vorgehensweise der individuellen Prüfung der Angemessenheit auch bei Heizkosten: u.a. BSG vom 07.11.2006, B 7b AS 18/06 R).

Heizkosten sind immer in tatsächlicher Höhe zu zahlen, eine Pauschalierung, wie von ihnen hier vorgenommen, ist rechtswidrig (BSG vom 16.05.2007, B 7b AS 40/06 R).

Die nur anteilige Übernahme der Heizkosten nach max. angemessener Wohnungsgröße ist unzulässig und stellt eine verbotene Pauschalierung dar, insbesondere, wenn die Wohnung nach der Produkttheorie (Größe x Kaltmiete) angemessen ist.
Eine Kürzung kann dann nur bei verschwenderischem Verhalten erfolgen. Zur Bestimmung eines Grenzwertes für den Regelfall einer mit Öl, Erdgas oder Fernwärme beheizten Wohnung kann der "Kommunalen Heizspiegel" bzw. - soweit diese für das Gebiet des jeweiligen Trägers fehlen - der "Bundesweiten Heizspiegel" herangezogen werden (BSG vom 02.07.2009, B 14 AS 36/08 R).


Ich erwarte, dass sie meinem Widerspruch stattgeben und die Nachzahlung der uns zustehenden Heizkosten unverzüglich vornehmen.
Andernfalls werde ich meine Ansprüche auf dem Klageweg durchsetzen.


MfG
...

Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Antworten

Erstelle ein Konto oder melde dich an, um an der Diskussion teilzunehmen

Pol-Talk wird in alle Sprachen übersetzt. Aktiviere dazu die entsprechenden Cookie´s. Eigene Sprache einstellen...fertig.
Pol-Talk is translated into all languages. To do this, activate the corresponding cookies. Set your own language...done.

Konto erstellen - create Account

Kein Mitglied? Registriere dich, um unserer Community beizutreten.
Not a member? Register to join our community.
Mitglieder können ihre eigenen Themen starten und Themen abonnieren.
Members can start their own topics and subscribe to topics.
Pol-Talk.de ist kostenlos und die Registrierung dauert weniger als eine Minute.
Pol-Talk.de is free and registration takes less than a minute.

Registrieren

Anmelden - Register

Zurück zu „Beispiele für Widersprüche“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 0 Gäste